Verein
Klein-Amerika
Unser Verein
Unser KIeingartenverein ,,Klein Amerika“ e.V. hat seinen Sitz in 06648 Eckartsberga und ist
unter diesen Namen in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Naumburg eingetragen.
Unser Verein ist Mitglied des Kreisverbandes der Gartenfreunde „Saale Unstrut“ e.V.
Als gemeinnütziger Verein sind Zweck und Aufgaben in unserer Satzung festgeschrieben. Die Verwaltung der Kleingartenanlage und die Weiterverpachtung von Einzelparzellen zur kleingärtnerischen Nutzung an die Mitglieder des Vereins nach Maßgabe des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) ist ein Beispiel dafür. Unser gemeinnütziger Vereinszweck beruht auf Grundlage des Verwaltungsauftrages und der Rahmengartenordnung (RO) des Kreisverbandes sowie der ergänzenden Rahmengartenordnung (Ergänzung-RO).
Die Forderungen des Umwelt- und Landschaftsschutzes zu erfüllen, habe wir in unserer Satzung als wichtige Aufgabe verankert. Ebenso die Anlegung, Gestaltung und Erhaltung der Kleingartenanlagen als Teil des öffentlichen Grüns, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Als Verein bieten wir den Mitgliedern ebenso fachliche Beratung und Betreuung.
Alle Mitglieder können den Vereins-Versicherungsschutz genießen, der durch Abschluss von Versicherungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen des Kreisverbandes ermöglicht wird. Unser Verein hat das Recht und die Pflicht, seine Mitglieder zur Befolgung des Bundeskleingarten Gesetzes, der Vereinssatzung und der Gartenordnung im Sinne seiner ordnungsgemäßen kleingärtnerischen Nutzung des Gartens anzuhalten und dafür zu sorgen, dass Zuwiderhandlungen abgestellt werden.
Wenn Sie Sich im Sinne unserer Satzung gern betätigen möchten, heißen wir alle Sie herzlich willkommen. Sie können auch ohne Pachtvertrag Mitglied werden!
Was erwartet Sie als Vereins-Mitglied?
Vereins-Organe
- a) die Mitgliederversammlung,
- b) der erweiterte Vorstand und
- c) der Vorstand selbst.
Die Mitgliederversammlung
MITGLIEDERVERSAMMLUNG?
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
BESCHLUSSFASSUNG
MITGLIEDERVERSAMMLUNG?
WAS IST DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG?
Die Mitgliederversammlung ist, wie der Vorstand, ein gesetzlich vorgeschriebenes Pflichtorgan. Jeder Verein muss in den in der Vereinssatzung festgelegten Intervallen eine Mitglieder- oder Jahreshauptversammlung durchführen. Welche Aufgaben die Mitgliederversammlung übernimmt, bestimmt die Satzung in §6. In der Regel beschließt die Mitgliederversammlung in Vereinsangelegenheiten und wählt den Vorstand. Sie kann neben vielfältigen Beschlüssen auch die Satzung und den Vereinszweck ändern oder den Verein auflösen. Mit einer entsprechenden Satzungsregel kann die Mitgliederversammlung auch virtuell durchgeführt werden. Für die Jahre 2020/2021 entfällt hierfür laut Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19 Pandemie die Notwendigkeit einer Satzungsregel.WAS IST DIE MITGLIEDERVERSAMMLUNG?
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins (§ 23 BGB). Sie wird einberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert. Sie besteht aus der Zusammenkunft der Vereinsmitglieder als Versammlung. AIs ordentliche Mitgliederversammlung muss sie gemäß unserer Satzung einmal im Jahr als Jahreshauptversammlung stattfinden.
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
DIE AUSSERORDENTLICHE MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn mindestens 10 Prozent der Mitglieder einen diesbezüglichen Antrag, in dem die Verhandlungsgegenstände enthalten sein müssen, vorlegen. Sie muss innerhalb von vier Wochen nach schriftlichen Antrag stattfinden. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand schriftlich einberufen. Die Einladung dazu muss gemäß unserer Satzung mindestens drei Wochen vorher unter Angabe von Zeit, Ort und Tagesordnung durch Aushang im Vereinsgelände bekanntgegeben werden.MITGLIEDERVERSAMMLUNG
DIE AUFGABEN DER MITGLIEDERVERSAMMLUNG
Welche Aufgaben die Mitgliederversammlung übernimmt, wird in unserer Satzung „§ 6 Mitgliederversammlung“ geregelt. Dazu zählen u.a.:- • Entgegennahme des Geschäftsberichts, des Kassenberichts, des Berichts der Revisionskommision und anderer Tätigkeitsberichte;
- • Die Mitgliederversammlung beschließt in Vereinsangelegenheiten, vor allem hinsichtlich
- – der Entlastung des Vorstandes
- – Genehmigung des Haushaltsplanes mit den im Geschäftsjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben;
- – Festsetzung der Rohe der Beitrage und Umlagen ( getrennt Mitglieder und Ehegattenmitglieder) sowie Beschlussfassung über Rücklagen und Rückstellungen;
- – Wahl und Abberufung von Vorstandsmitgliedern;
- – Wahl der Revisionskommission; Wahl der Vertreter des Vereins zur Mitgliederversammlung des Kreisverbandes;
- – Wahl des Gartenfachberaters und von weiteren 3 Mitgliedern als Beisitzer zum erweiterten Vorstand;
- – Einrichten und Besetzung von Ausschüssen zur Durchführung besonderer oder vorübergehender Vereinsaufgaben;
- – Entscheidung über Einsprüche gegen Kündigungen des Vorstandes;
- – Entscheidungenüber Anträge und Beschwerden sowie über wichtige Angelegenheiten, die der Mitgliederversammlung vom Vorstand unterbreitet werden;
MITGLIEDERVERSAMMLUNG
WIE LÄUFT EINE MITGLIEDERVERSAMMLUNG AB?
Jede Mitgliederversammlung und auch die Jahreshauptversammlung führt der Versammlungsleiter, der in der Satzung festgelegt ist. Sieht die Satzung niemanden für diese Aufgabe vor, wird sie vom Vorstand übernommen. Der Leiter sorgt für Ruhe und für den reibungslosen Ablauf der Versammlung. Sie soll so durchgeführt werden, dass die Vereinsaufgaben erledigt und Beschlüsse gefasst werden können. Der Versammlungsleiter bestimmt gemäß unserer Satzung den Ablauf und orientiert sich dabei an der Tagesordnung.BESCHLUSSFASSUNG
ABSTIMMUNG UND WIRKSAME BESCHLUSSFASSUNG
Gültige Beschlüsse können gemäß unserer Satzung nur zu Tagesordnungspunkten gefasst werden, die den Mitgliedern mit der schriftlichen Einberufung der Mitgliederversammlung bekannt geworden sind. Anträge zu den Tagesordnungspunkten können gemäß unserer Satzung schriftlich und mündlich jederzeit gestellt werden. Anträge zur Jahreshauptversammlung sind spätestens zwei Wochen vor der Versammlung schriftlich an den Vorstand einzureichen.Die Mitgliederversammlung ist gemäß unserer Satzung unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, wenn sie ordnungsgemäß einberufen worden ist.
Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Ungültige Stimmen bzw. Stimmenenthaltungen werden mitgezählt. Bei Stimmengleichheit gilt also Ablehnung. Abgestimmt wird in der Regel durch Handzeichen, auf Antrag eines Drittels der anwesenden Mitglieder jedoch schriftlich durch Stimmzettel. Stimmenübertragung von Mitgliedern auf andere Personen ist nicht zulässig.
Über Beschlüsse, die das Nutzungsrecht der Kleingärten betreffen bzw. damit in Verbindung stehen, beschließen nur die Mitglieder mit einem Nutzungsrecht.
Beschlüsse, durch welche die Satzung abgeändert wird, bedürfen der Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Mitglieder.
Die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung ist gemäß unserer Satzung bei Eröffnung der Mitgliederversammlung festzustellen. Über die Mitgliederversammlung und ihre Beschlüsse ist eine Niederschrift anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und Schriftführer zu unterzeichnen ist.
Der erweiterte Vorstand
- die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder;
- die Ausschließung von Vereinsmitgliedern, sofern sie nicht ein Vorstandsamt oder ein sonstiges ihnen von der Mitgliederversammlung übertragenes Amt begleiten;
- die Zuweisung des Kleingartens an das Mitglied;
- die Beschlussfassung über die Kündigung des Kleingartens gem. §§ 8 und 9 (1) BKleinG;
- die Schlichtung von Streitfällen aus dieser Satzung;
- die Vorberatung von Angelegenheiten, die der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen;
- die Vorprüfung der Jahresabrechnung und die Vorbereitung des Haushaltsplans;
- die Erledigung besonderer Aufgaben, die ihm übertragen werden.
Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Vorstand wird für 3 Amtsjahre gewählt.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er veranlasst die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Maßnahmen und hält die Mitglieder dazu an, ihre Pflichten in der Gartenanlage und im Einzelgarten zu erfüllen.
Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich und auf die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele des Vereins gerichtet.
Satzung und BKleingG
Satzung
Satzung KGV Klein-Amerika
Rahmengartenordnung (RO)
Rahmengartenrordnung des Regionalverbandes
Ergänzung RO
Ergänzungen zur Rahmengartenordnung
BKleinG
Bundeskleingarten Gesetz