Verein

Klein-Amerika

Plant

Unser Verein

Unser KIeingartenverein ,,Klein Amerika“ e.V. hat seinen Sitz in 06648 Eckartsberga und ist
unter diesen Namen in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Naumburg eingetragen.
Unser Verein ist Mitglied des Kreisverbandes der Gartenfreunde „Saale Unstrut“ e.V.
Als gemeinnütziger Verein sind Zweck und Aufgaben in unserer Satzung festgeschrieben. Die Verwaltung der Kleingartenanlage und die Weiterverpachtung von Einzelparzellen zur kleingärtnerischen Nutzung an die Mitglieder des Vereins nach Maßgabe des Bundeskleingartengesetzes (BKleinG) ist ein Beispiel dafür. Unser gemeinnütziger Vereinszweck beruht auf Grundlage des Verwaltungsauftrages und der Rahmengartenordnung (RO) des Kreisverbandes sowie der ergänzenden Rahmengartenordnung (Ergänzung-RO).

Die Forderungen des Umwelt- und Landschaftsschutzes zu erfüllen, habe wir in unserer Satzung als wichtige Aufgabe verankert. Ebenso die Anlegung, Gestaltung und Erhaltung der Kleingartenanlagen als Teil des öffentlichen Grüns, die der Allgemeinheit zugänglich sind. Als Verein bieten wir den Mitgliedern ebenso fachliche Beratung und Betreuung.
Alle Mitglieder können den Vereins-Versicherungsschutz genießen, der durch Abschluss von Versicherungen auf der Grundlage von Rahmenverträgen des Kreisverbandes ermöglicht wird. Unser Verein hat das Recht und die Pflicht, seine Mitglieder zur Befolgung des Bundeskleingarten Gesetzes, der Vereinssatzung und der Gartenordnung im Sinne seiner ordnungsgemäßen kleingärtnerischen Nutzung des Gartens anzuhalten und dafür zu sorgen, dass Zuwiderhandlungen abgestellt werden.

Wenn Sie Sich im Sinne unserer Satzung gern betätigen möchten, heißen wir alle Sie herzlich willkommen. Sie können auch ohne Pachtvertrag Mitglied werden!

Was erwartet Sie als Vereins-Mitglied?

Alle Mitglieder haben das Recht, an Veranstaltungen des Vereins und Maßnahmen der fachlichen Betreuung teilzunehmen sowie solche anzuregen. Die Geräte des Vereins dürfen zweckentsprechend mitbenutzt werden.
Pflichten der Mitglieder: Als Vereins-Mitglied beteiligen Sie Sich an der Gemeinschaftsarbeit. Pro Vereinsmitglied sind 5 Pflichtstunden pro Jahr in der Mitgliederversammlung vom 11.09.2021 festgelegt worden. Für nicht geleistete Pflichtstunden wird ein Betrag in Höhe von 10,00 EUR je Pflichtstunde berechnet. Die Erfassung der Pflichtstunden kann ganz einfach digital erfolgen. Den Link dazu finden Sie im Aushang oder hier auf der Pinnwand (QR-Code). Tragen Sie dazu Ihren Namen sowie Beginn/Ende Ihrer Arbeitsleistung ein. Folgen Sie einfach den wenigen Schritten des Menüs.
Mitglieder Kleingartenverein
Klein-Amerika
Verein Klein-Amerika

Vereins-Organe

Zu unseren Verein-Organen gehören gem. unserer Satzung
a) die Mitgliederversammlung,
b) der erweiterte Vorstand und
c) der Vorstand selbst.

Die Mitgliederversammlung

Erweiterte Vorstand Klein-Amerika

Der erweiterte Vorstand

der erweiterte Vorstand In unserer Satzung regelt „§ 7 Erweiterter Vorstand“ Aufgaben und Tätigkeiten dessen.
Der erweiterte Vorstand besteht aus den Vorstandsmitgliedern, dem Fachberater und mindestens einem Beisitzer. Die Beisitzer werden auf die Dauer von 3 Jahren gewählt .
Vorstandsvorsitzender
Marie Berger
Stellvertreterin
Tina Dose
Dem erweiterten Vorstand obliegen vor allem
  1. die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder;
  2. die Ausschließung von Vereinsmitgliedern, sofern sie nicht ein Vorstandsamt oder ein sonstiges ihnen von der Mitgliederversammlung übertragenes Amt begleiten;
  3. die Zuweisung des Kleingartens an das Mitglied;
  4. die Beschlussfassung über die Kündigung des Kleingartens gem. §§ 8 und 9 (1) BKleinG;
  5. die Schlichtung von Streitfällen aus dieser Satzung;
  6. die Vorberatung von Angelegenheiten, die der Mitgliederversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt werden sollen;
  7. die Vorprüfung der Jahresabrechnung und die Vorbereitung des Haushaltsplans;
  8. die Erledigung besonderer Aufgaben, die ihm übertragen werden.
Der erweiterte Vorstand hat den Vorstand bei der Geschäftsführung und bei sonstigen Vereinsaufgaben zu unterstützen und in Fragen von grundsätzlicher oder weitreichender Bedeutung zu beraten. Der erweiterte Vorstand nimmt in seinen Sitzungen den Bericht des Vorstandes über dessen Sitzungen sowie über die laufenden, die geplanten und die abgeschlossenen Angelegenheiten entgegen. Er fasst keine für den Vorstand verbindlichen Beschlüsse.
Vorstandsvorsitzender
Marie Berger
Stellvertreterin
Tina Dose
Stellvertreterin
Tina Dose
Vorstand Klein-Amerika

Vorstand

Der Vorstand besteht aus dem Vorstandsvorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Der Vorstand wird für 3 Amtsjahre gewählt.

Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schriftführer und dem Kassierer, die Vereinsmitglieder sein müssen. Der Verein wird durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam im Sinne des § 26 BGB vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Eine Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist statthaft. Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Neuwahl im Amt.

Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins. Er veranlasst die zur Erfüllung des Vereinszwecks erforderlichen Maßnahmen und hält die Mitglieder dazu an, ihre Pflichten in der Gartenanlage und im Einzelgarten zu erfüllen.
Der Vorstand tritt nach Bedarf, jedoch mindestens einmal im Quartal, zusammen. Er ist beschlussfähig, wenn mindestens drei seiner Mitglieder anwesend sind. Über die Sitzung des Vorstandes ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Vorsitzenden bzw. Sitzungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Einwande gegen die Fassung der Niederschrift können in der nächsten Sitzung vorgebracht werden.

Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich und auf die Erreichung der satzungsgemäßen Ziele des Vereins gerichtet.

Satzung und BKleingG

Satzung

Satzung KGV Klein-Amerika

Rahmengartenordnung (RO)

Rahmengartenrordnung des Regionalverbandes

Ergänzung RO

Ergänzungen zur Rahmengartenordnung

BKleinG

Bundeskleingarten Gesetz